Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand?
Eine Gemeinschaft, die im Glauben verbunden ist, braucht eine sichtbare Leitung. Die Kirchenvorstände werden gewählt und beauftragt, zusammen mit den Pfarrerinnen und Pfarrern diese Leitungsaufgabe zu übernehmen.
Der gewählte Kirchenvorstand wird in den sechs Jahren der Amtsperiode die Entwicklung unserer Gemeinde gestalten. Dazu gehört u.a. die Verantwortung für das gottesdienstliche Leben, die Kirchenmusik und die verschiedenen Bereiche der Gemeindearbeit. Der Kirchenvorstand ist zuständig für alle Angestellten und für die Begleitung der Ehrenamtlichen, für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen sowie für die Finanzen der Gemeinde.
Ausführliche Informationen über Bedeutung, Funktion, Wahl, Aufgaben und Rechte des Kirchenvorstands finden Sie auf der Internetseite der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Sitzungstermine Dienstag 20:00 Uhr
25.02. | 18.03. | 08.04. | 29.04. | 20.05 | 03.06.
Vorsitzender Kirchenvorstand

Matthias Schrank
Gewähler Kirchenvorstand

Andreas Bülow

Loredana Frank

Björn Hauptmeier

Jonathan Greiner

Franziska Grüner

Gertrud Ney

Ulrike Raunecker

Hans-Ulrich Höfle

Simon Till

Alexander Till
Erweiterter KV

Renate Hartel

Elvira Hoffmann

Heidrun Thürling

Franziska Arbogast